Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Erklärung: 18. Juni 2025
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.neanderland.de.
Unser Ziel ist es, allen Menschen, unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen, den Zugang zu unseren Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen.
Unser Internetauftritt wird fortlaufend Schritt für Schritt an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) in der jeweils geltenden Fassung angepasst, um eine barrierefreie Nutzung sicherzustellen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist nach dem Stand der aktuellen Selbstbewertung teilweise barrierefrei gemäß den Anforderungen der BITV 2.0 und der EU-Richtlinie 2016/2102. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die verbleibenden Barrieren zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nachfolgend aufgeführte Inhalte und Funktionalitäten sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich.
- Einige unserer Dokumente (z. B. Informationsbroschüren im PDF-Format) entsprechen derzeit nicht vollständig den Anforderungen der BITV. Soweit möglich, werden diese sukzessive angepasst. Eine vollständige BITV-Konformität aller Dokumente kann jedoch nicht in jedem Fall gewährleistet werden.
- Externe Dokumente, die von Dritten erstellt wurden, liegen uns nicht in jedem Fall in barrierefreier Form vor. Auf die barrierefreie Gestaltung oder nachträgliche Aufbereitung dieser Inhalte haben wir keinen Einfluss.
- Einige Video-Dateien verfügen derzeit noch nicht über Untertitel und Transkriptionen.
- Einzelne Inhalte (z. B. Kartendarstellungen) sind noch nicht vollständig mit Screenreadern nutzbar.
- Farbkontraste sowie die Tastaturnavigation sind auf bestimmten Unterseiten noch nicht durchgängig optimiert.
- In Abhängigkeit vom Kontrastwert der Bildhintergründe sind Copyright-Angaben teilweise nicht ausreichend erkennbar.
- Inhalte des Presse-Archivs dienen ausschließlich der Dokumentation zurückliegender Presseinformationen und Veranstaltungen. Es handelt sich dabei um sogenannte „Archivseiten“, die gemäß § 4 Absatz 4 der BITV NRW von der Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung ausgenommen sind. Diese Inhalte werden nicht mehr aktiv gepflegt oder aktualisiert.
- Für Inhalte externer Websites und Dokumente, auf die im Rahmen unseres Internetauftritts verwiesen wird (z. B. durch Links), übernehmen wir keine Verantwortung hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit. Auf die Gestaltung und Zugänglichkeit dieser externen Inhalte haben wir keinen Einfluss.
- Inhalte in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache stehen derzeit noch nicht zur Verfügung, werden jedoch zeitnah ergänzt.
Hinweise zu Nutzung und Seitenstruktur
Bei Nutzung eines Screenreaders erzielen viele Nutzende mit Chrome aktuell die besten Ergebnisse, da nicht alle Vorlesefunktionen von Mozilla Firefox oder Internet Explorer unterstützt werden. Die Seiten sind einheitlich aufgebaut und gliedern sich in folgende Bereiche:
- Meta-Navigation am oberen Bildschirmrand, fixiert
- Themenreiter in der Kopfzeile, fixiert
- Horizontale Hauptnavigation für jeweiligen Themenbereich, in der Kopfzeile
- „Brotkrümel-Navigation“ unterhalb der Hauptnavigation, fixiert
- Inhaltsbereich zentriert auf dem Bildschirm
- Kontakt- und Serviceinfos im Fußbereich
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt. Sie wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen des Internetauftritts aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung mit Unterstützung ausgewählter Prüfwerkzeuge (z.B. WAVE) sowie den technischen Voraussetzungen, die durch den technischen Dienstleister neusta destination.one GmbH bereitgestellt werden.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen oder Sie Inhalte nicht oder nur eingeschränkt nutzen können, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung unter folgenden Kontaktdaten:
Per E-Mail
info@neanderland.de
Per Telefon
02104-99 1199
Per Formular
Hier geht es zum Kontaktformular
Per Post
neanderland / Kreis Mettmann
Amt für Kultur und Tourismus
Sachgebiet Tourismus
Düsseldorfer Str. 26
40822 Mettmann
Durchsetzungsverfahren
Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit dem neanderland/Kreis Mettmann nicht erfolgreich war oder Sie keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.
Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist per E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de zu erreichen. Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 8553451. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Inklusionsseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.